Digitale Nachfolge
Krypto, Bitcoin & Co. richtig schenken und vererben 

Von der Bitcoin-Wallet bis zur digitalen Kunstsammlung: So regeln Sie digitale Vermögenswerte in der Nachfolgeplanung rechtssicher und steueroptimiert.

In der klassischen Nachfolgeplanung stehen Immobilien, Unternehmensanteile und Bankguthaben im Mittelpunkt. Doch mit der zunehmenden Digitalisierung unseres Vermögens gewinnt eine neue Kategorie rasant an Bedeutung: digitale Vermögenswerte.

Immer mehr Menschen verfügen über Kryptowährungen, NFTs, Online-Depots oder digitale Zugänge mit erheblichem Wert. Die rechtssichere und steuerlich saubere Einbindung dieser digitalen Assets in die Nachfolgeplanung stellt sowohl Familien als auch Berater vor neue Herausforderungen.

 

Digitale Vermögenswerte umfassen:

- Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Solana
- Digitale Wallets mit privaten Schlüsseln und Zugangsdaten
- NFTs (Non-Fungible Tokens), z. B. digitale Kunstwerke
- Online-Konten (z. B. PayPal-Guthaben, AirBnB-Zahlungen)
- Domainnamen, Webseiten, Lizenzen
- Passwortgeschützte Cloud-Archive und Online-Verträge

 

Die Bewertung und Dokumentation im Erbfall 


Maßgeblich bei Erbschaften bzw. zum Schenkungszeitpunkt ist der Kurswert zum Todestag. Volatile Kurse erfordern ggf. eine Mittelwertberechnung oder Stichtagsdokumentation. Wallets und Zugangsschlüssel müssen dokumentiert und dem Nachlassverzeichnis beigefügt werden. Da dies nicht immer ganz einfach ist, sind auditfähige Reports ideal (z. B. CoinTracking, Blockexplorer, Börsenauszüge).

Unabhängig von der steuerrechtlichen Bewertung besteht hingegen ein besonderes Risiko bei digitalen Werten im Totalverlust bei fehlendem Zugang. Ohne Passwort oder Seed Phrase ist das Vermögen verloren. Erben haben ggf. keinen Zugriff, was alleine materiell einen großen Verlust für den vorhandenen Nachlass bedeuten kann.

 

Digitale Werte im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht


Es gibt aktuell keine Sonderregelung für digitale Vermögenswerte – aber eine Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt. Kryptowährungen und NFTs gelten als sonstige Vermögenswerte nach § 12 Abs. 1 ErbStG. Die Bewertung erfolgt gem. § 12 Abs. 3 BewG mit dem gemeinen Wert = Verkehrswert. 


Die üblichen Freibeträge (§ 16 ErbStG) greifen auch hier, z. B. 400.000 € bei Kindern. 

Beispiel:
Ein Vater schenkt seinem Sohn 3 Bitcoin im Wert von 180.000 €. In diesem Fall, und bis zur Ausschöpfung des o.g. Freibetrags bei Schenkungen innerhalb von 10 Jahren, fällt keine Schenkungsteuer an – die Übertragung muss dennoch angezeigt und dokumentiert werden (§ 30 ErbStG).

 

Was also tun ? Sichern Sie den digitalen Nachlass und gestalten Sie Ihre Nachfolge


Es gilt zunächst ein digitales Nachlassverzeichnisses mit Wallet-Adressen, Zugangscodes/Passwörter, Speicherorten zu erstellen, um den Erben den Zugang zu den digitalen Werten zu sichern. Ideal wäre sicher die Hinterlegung des Verzeichnisses bei einem Notar. Daneben sollten klare testamentarische Regelung zur Vererbung digitaler Werte. Getroffen werden, ergänzt durch eine digitale Vorsorgevollmacht.

Durch Schenkungen zu Lebzeiten können Steuerfreibeträge genutzt werden. Eine Übertragung zu Lebzeiten mit Nießbrauch ist denkbar (bei z. B. Krypto-Zinsen) und reduziert den zu besteuernden Übertragungswert und damit Schenkungs- sowie Erbschaftsteuern mitunter sehr stark.

 

Kombination mit Stiftung, KG oder Familienpool


Digitale Assets können auch in übergeordnete Nachfolgelösungen wie Familiengesellschaften, Familienpools (z. B. KG oder GmbH & Co. KG) oder auch 
Privatstiftungen eingebracht werden, was die Vermögensübertragung nicht nur aus steuerrechtlicher- sondern auch aus familiärer Sicht und generationenübergreifend optimiert.

 

Fazit: Digitale Nachfolge beginnt heute


Die frühzeitige und strukturierte Integration digitaler Vermögenswerte in die Nachfolgeplanung ist kein Zukunftsthema, sondern bereits gelebte Realität. Mandanten sollten gemeinsam mit ihren steuerlichen und rechtlichen Beratern eine individuell passende Strategie entwickeln. Es gilt dabei zunächst- ein digitales Nachlassverzeichnis zu erstellen, die digitalen Assets zu bewerten und steuerlich einzuordnen, vor allem aber
Ihre digitale Assets in Testamenten und Vollmachten mit aufzunehmen.

 

Haben Sie Interesse an einer rechtssicheren und steuerlich optimierten Nachfolgeplanung für Ihre digitalen Vermögenswerte? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern

 

Martin Kassebohm

03.07.2025

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