Schenkung
Unbewusste Schenkungssteuer und mögliche Steuerhinterziehung in der Ehe
Wie die Güterstandsschaukel sie rückwirkend beseitigt
Martin Kassebohm
Wirtschaftsprüfer und SteuerberaterDatum
15.01.2026
In meiner Beratungspraxis erlebe ich regelmäßig, dass Ehegatten Schenkungssteuer schulden – und damit unwissentlich den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen. Nicht durch Unachtsamkeit, sondern weil bestimmte alltägliche Vorgänge im Eherecht steuerliche Konsequenzen auslösen, die kaum jemandem bekannt sind. Das Gute daran: Es gibt einen Weg, diese Konsequenzen steuerlich rückwirkend zu bereinigen.
Wie unbewusste Schenkungen entstehen
Viele Ehepaare führen ein gemeinsames Konto oder ein gemeinsames Wertpapierdepot. Das klingt nach einer pragmatischen Entscheidung – steuerlich hat es Konsequenzen, die oft erst Jahre später sichtbar werden.
Geht auf einem solchen Gemeinschaftskonto eine größere Summe ein – etwa eine Abfindung, der Erlös aus dem Verkauf eines Unternehmens oder einer Immobilie – gilt die Hälfte dieses Betrags automatisch als dem anderen Ehegatten übertragen. Denn beide sind Kontoinhaber, beide sind zivilrechtlich Miteigentümer des Guthabens. Diese hälftige Übertragung ist steuerlich eine Schenkung.
Dasselbe gilt beim Immobilienerwerb: Wer seinen Ehepartner als Miteigentümer ins Grundbuch eintragen lässt, ohne dass dieser den entsprechenden Anteil des Kaufpreises trägt, schenkt ihm den anteiligen Immobilienwert – auch wenn das so nicht gemeint war.
Warum das auch Jahre später relevant ist
Der persönliche Freibetrag zwischen Ehegatten beträgt 500.000 Euro – und gilt für Schenkungen innerhalb von zehn Jahren. Wer also über die Jahre hinweg größere Beträge in ein gemeinsames Vermögen eingebracht hat, kann diesen Freibetrag schnell überschritten haben, ohne je eine Anzeige beim Finanzamt erstattet zu haben.
Das ist problematisch, weil für Schenkungen eine gesetzliche Anzeigepflicht besteht – innerhalb von drei Monaten. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, beginnt auch die steuerliche Verjährungsfrist nicht zu laufen. In der Praxis bedeutet das: Vorgänge, die dreißig oder vierzig Jahre zurückliegen, können vom Finanzamt noch immer aufgegriffen werden, was zu Steuern zzgl. Zinsen für diesen Zeitraum führt.
Zum Auslöser wird dabei häufig die Trennung der Ehegatten. Scheidungsverfahren zwingen zur Offenlegung von Vermögensverhältnissen – und genau dabei tauchen Vorgänge auf, die niemand zuvor als steuerlich relevant eingeordnet hat.
Wie die Güterstandsschaukel funktioniert
Wer eine solche Situation vorfindet, hat mehr Handlungsspielraum, als es auf den ersten Blick scheint. Das entscheidende Instrument ist die sogenannte Güterstandsschaukel – eine Gestaltung, die den Zugewinnausgleich unter Ehegatten gezielt einsetzt, um die steuerlichen Folgen vergangener Schenkungen rückwirkend zu beseitigen.
Die Mechanik dahinter: Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, können vorübergehend in die Gütertrennung wechseln. Dabei wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt. Dieser Ausgleichsanspruch ist schenkungsteuerfrei – unabhängig von seiner Höhe. Der Ehegatte, der während der Ehe mehr Vermögen erwirtschaftet hat, gleicht mit einer entsprechenden Zahlung aus. Anschließend kehren die Ehegatten zurück in die Zugewinngemeinschaft, wenn Sie dies möchten.
Richtig eingesetzt, schafft dieses Instrument Spielräume, die sonst nicht verfügbar wären: Auf die im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu leistende Ausgleichszahlung können frühere Schenkungen angerechnet werden. Wenn dies richtig gemacht wird, erlischt dadurch eine bereits entstandene Schenkungssteuer – rückwirkend, vollständig, einschließlich der aufgelaufenen Zinsen.
Die Güterstandsschaukel ist dabei nicht auf den gesetzlichen Güterstand beschränkt. Auch Ehegatten, die bereits Gütertrennung vereinbart haben, können unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Gestaltung profitieren.
Praxisbeispiel
Die folgenden Zahlen sind illustrativ und dienen der Veranschaulichung.
Ein Ehemann hat während der Ehe den Erlös aus dem Verkauf seines Unternehmens auf das gemeinsame Konto überweisen lassen – 2,4 Millionen Euro. Die Hälfte davon, 1,2 Millionen Euro, gilt steuerlich als Schenkung an seine Frau. Nach Abzug des Freibetrags von 500.000 Euro verbleiben 700.000 Euro als steuerpflichtiger Erwerb. In Steuerklasse I wären das rund 133.000 Euro Schenkungssteuer – zuzüglich Zinsen für die vergangenen Jahre.
Über die Güterstandsschaukel wird ein Zugewinnausgleich in entsprechender Höhe durchgeführt. Der Ausgleichsbetrag ist steuerfrei. In der Folge kann die ursprünglich entstandene Schenkungssteuer einschließlich der aufgelaufenen Zinsen rückwirkend entfallen; zugleich lässt sich die steuerstrafrechtliche Problematik in vielen Fällen vollständig bereinigen.
Was zu beachten ist
Die Güterstandsschaukel ist kein Standardinstrument. Sie setzt eine genaue Analyse der Vermögensverhältnisse voraus – rückwirkend über Jahre, gegebenenfalls Jahrzehnte. Der Wechsel des Güterstands muss notariell beurkundet werden. Die Berechnung des Zugewinnausgleichs erfordert Sorgfalt und die enge Abstimmung mit einem spezialisierten Rechtsanwalt oder Notar.
Entscheidend ist dabei weniger das Ob als das Wie: Eine fehlerhafte Umsetzung kann die steuerliche Wirkung verfehlen oder sogar neue Risiken erzeugen. Die Gestaltung gehört in erfahrene Hände.
Wer vermutet, dass in der Vergangenheit schenkungsteuerpflichtige Vorgänge stattgefunden haben, sollte nicht abwarten. Der richtige Zeitpunkt für eine Analyse ist immer dann, wenn man das Problem erkannt hat – und nicht erst, wenn es das Finanzamt aufgreift.
Häufige Fragen
Kann ein Gemeinschaftskonto wirklich zu einer Schenkungssteuerpflicht führen?
Ja. Sobald Vermögen auf ein Gemeinschaftskonto eingeht, das wirtschaftlich nur einem der Ehegatten zustand, gilt die Hälfte davon steuerlich als Schenkung an den anderen. Das gilt für Abfindungen, Unternehmenserlöse, Erbschaften oder den Verkauf von Immobilien – unabhängig davon, ob die Übertragung bewusst erfolgte.
Was passiert, wenn die Schenkung nie angezeigt wurde?
Die Verjährungsfrist beginnt nur zu laufen, wenn der Vorgang beim zuständigen Finanzamt angezeigt wurde. Fehlt diese Anzeige, kann das Finanzamt den Vorgang auch nach Jahrzehnten noch aufgreifen und Schenkungssteuer nebst Zinsen festsetzen.
Ist die Güterstandsschaukel auch bei vereinbarter Gütertrennung möglich?
Grundsätzlich ja. Auch Ehegatten, die Gütertrennung vereinbart haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die Güterstandsschaukel nutzen. Die genaue Gestaltung hängt von den konkreten Vermögensverhältnissen und dem Zeitpunkt der ursprünglichen Schenkungen ab.
Wie aufwendig ist die Umsetzung?
Der Wechsel des Güterstands und die Durchführung des Zugewinnausgleichs erfordern eine notarielle Beurkundung sowie eine detaillierte Vermögensaufstellung. Es ist dringend zu raten einen spezialisierten Steuerberater und einen auf Familienrecht spezialisierter Rechtsanwalt einzubinden. Der erforderliche Aufwand steht in vielen Fällen in einem angemessenen Verhältnis zur möglichen steuerlichen Entlastung und vor allem auch strafrechtlichen Würdigung.
Muss vor der Gestaltung eine Selbstanzeige erstattet werden?
Das hängt vom Einzelfall ab. In bestimmten Konstellationen kann die Güterstandsschaukel die steuerlichen Folgen rückwirkend beseitigen, ohne dass zuvor eine Selbstanzeige erforderlich wird. In anderen Fällen kann eine strafbefreiende Nachmeldung der richtige erste Schritt sein. Diese Frage lässt sich nur im Rahmen einer konkreten Analyse beantworten.
Fazit
Unbewusste Schenkungen in der Ehe sind häufiger als gedacht – und die steuerlichen Konsequenzen können sich über Jahrzehnte aufgeschoben haben. Die Güterstandsschaukel bietet einen rechtlich sauberen Weg, diese Situation zu bereinigen. Richtig umgesetzt, kann sie die steuerlichen Folgen vergangener Schenkungen in vielen Fällen vollständig beseitigen.
Meine Einschätzung: Wer vermutet, dass in der Vergangenheit schenkungsteuerpflichtige Vorgänge entstanden sind, sollte das analysieren lassen – bevor das Finanzamt den Anlass dazu schafft.
Wenn Sie Fragen zur steuerlichen Situation Ihrer Ehe oder zur Güterstandsschaukel haben, sprechen Sie mich gerne an. Ich helfe Ihnen, die für Ihre Lage passende Lösung zu entwickeln.
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